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Großveranstaltungen
Verbot von Großveranstaltungen bis mindestens 31.08.2020.
"Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große
Rolle. Deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt»
heißt es in der Erklärung der Bundesregierung. Konkrete Regelungen, etwa zur
Größe der Veranstaltungen, sollen demnach von den Länder getroffen werden.
Vom Verbot betroffen seien unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste,
Kirmes-Veranstaltungen und eben auch Sportveranstaltungen. Diese
Einschränkung trage aber effektiv zur Eindämmung des Coronavirus bei und
sorge zugleich für dringend notwendige Klarheit für Veranstalter, darunter
viele Vereine" hieß es.
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